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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 15 AS 101/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,125358
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 15 AS 101/11 B ER (https://dejure.org/2011,125358)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.04.2011 - L 15 AS 101/11 B ER (https://dejure.org/2011,125358)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. April 2011 - L 15 AS 101/11 B ER (https://dejure.org/2011,125358)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 15 AS 57/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 15 AS 101/11
    Der Antragsgegner hat sich auf den Senatsbeschluss gleichen Rubrums vom 12.05.2010 - L 15 AS 57/10 B ER - berufen und ausgeführt, dass zur Beurteilung der Frage, ob die Heizkosten der Antragstellerin angemessen seien, ein Energiegutachten unumgänglich sei.

    Zur Begründung hat es ausgeführt, ausweislich des Senatsbeschlusses vom 12.05.2010 - L 15 AS 57/10 B ER - habe der Antragsgegner Ermittlungen zu führen, ob die hohen Heizkosten der Antragstellerin auf die mangelhafte Wärmedämmung oder zumindest zum Teil auch auf unwirtschaftliches Heizverhalten zurückzuführen seien.

    Der Senat hat in seinem ausführlich begründeten Beschluss vom 12.05.2010 (L 15 AS 57/10 B ER) festgestellt, dass die Frage, ob die hohen Heizkosten der Antragstellerin angemessen im Sinne der genannten Vorschrift sind, letztlich nur durch ein Energiegutachten geklärt werden kann.

    Der Antragstellerin war bereits aus dem Bewilligungsbescheid vom 22.12.2009 und dem nachfolgend geführten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (L 15 AS 57/10 B ER) bekannt, dass ihre Heizkosten aus Sicht des Antragsgegners unangemessen waren und nur die auf der Grundlage des Bundesweiten Heizspiegels ermittelten Heizkosten anerkannt werden könnten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 15 AS 317/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 15 AS 101/11
    Ferner seien die Voraussetzungen für die Übernahme von Tilgungsleistungen weiterhin nicht erfüllt (Hinweis auf den Beschluss des SG Lüneburg vom 25.08.2010 - S 45 AS 344/10 ER - und den Senatsbeschluss vom 20.12.2010 - L 15 AS 317/10 B ER -).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20.12.2010 (L 15 AS 317/10 B ER), der den vorangegangenen Bewilligungszeitraum von Juli bis Dezember 2010 betrifft, im Einzelnen dargelegt, dass die Übernahme von Tilgungsleistungen nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R -) nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn dies zur Erhaltung des Wohneigentums unvermeidbar ist.

    Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags am 17.08.2010, der im Vergleich zu der bisherigen Finanzierung deutlich höhere Tilgungsleistungen beinhaltete, waren der Antragstellerin auch das vorgenannte BSG-Urteil und damit die Voraussetzungen, unter denen die Übernahme von Tilgungsleistungen durch den Grundsicherungsträger überhaupt nur in Betracht kamen, bekannt, da sie auf dieses Urteil in ihrem an den Antragsgegner gerichteten Antrag vom 04.03.2010 auf Übernahme der Tilgungsleistungen ausdrücklich Bezug genommen hatte und dieses Urteil auch Gegenstand der Erörterungen in dem laufenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. S 45 AS 344/10 ER / L 15 AS 317/10 B ER) war.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 15 AS 101/11
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20.12.2010 (L 15 AS 317/10 B ER), der den vorangegangenen Bewilligungszeitraum von Juli bis Dezember 2010 betrifft, im Einzelnen dargelegt, dass die Übernahme von Tilgungsleistungen nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R -) nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn dies zur Erhaltung des Wohneigentums unvermeidbar ist.
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 15 AS 101/11
    Denn es reicht nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. z. B. Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R -, Rn. 15ff) aus, dass der Hilfebedürftige Kenntnis von seiner Obliegenheit hat, Kostensenkungsmaßnahmen zu ergreifen.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 15 AS 101/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R -) gehören zu den Unterkunftskosten für selbst genutzte Hausgrundstücke alle notwendigen Ausgaben, die bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen sind.
  • LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06

    Arbeitslosengeld II - keine Versagung aufgrund Mutmaßungen - Hausbesuche -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 15 AS 101/11
    Ein Hausbesuch kann deshalb auch nicht nach § 66 SGB I erzwungen werden (vgl. hierzu im Einzelnen: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.01.2006 - L 7 AS 1/06 ER, L 7 AS 13/06 ER - SG Lübeck, Beschluss vom 14.02.2008 - S 27 AS 106/08 ER -).
  • SG Lübeck, 14.02.2008 - S 27 AS 106/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 15 AS 101/11
    Ein Hausbesuch kann deshalb auch nicht nach § 66 SGB I erzwungen werden (vgl. hierzu im Einzelnen: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.01.2006 - L 7 AS 1/06 ER, L 7 AS 13/06 ER - SG Lübeck, Beschluss vom 14.02.2008 - S 27 AS 106/08 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2011 - L 7 AS 932/11
    Insoweit werde Bezug genommen auf den Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 20. April 2011 - L 15 AS 101/11 B ER -, welcher zum vorhergegangenen Leistungszeitraum ergangen sei.

    Dabei könne die Angemessenheit im vorliegenden Fall, wie der 15. Senat des LSG Niedersachsen- Bremen in den Beschlüssen vom 20. April 2011 - L 15 AS 101/11 B ER sowie in dem Beschluss vom 12. Mai 2010 - L 15 AS 57/10 B ER konkret zur Hilfesituation der Antragstellerin ausgeführt habe, nur durch Einholung eines Energiegutachtens ermittelt werden.

    Auch der 15. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen hat in seinem Beschluss vom 20. April 2011 - L 15 AS 101/11 B ER (Seite 11 bis 13), welcher den Leistungszeitraum Januar bis Juni 2011 betraf, bereits ausführliche Darlegungen zur Übernahmefähigkeit der Heizkosten im Falle der Antragstellerin gemacht, auch darauf nimmt der Senat Bezug.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2011 - L 15 AS 215/11
    Hinsichtlich des nicht glaubhaft gemachten Anspruchs der Antragstellerin auf Übernahme von Tilgungsleistungen verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 20. April 2011 - L 15 AS 101/11 B ER -, der den hier erneut streitbefangenen Bewilligungszeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2011 betrifft, sowie auf seinen Beschluss vom 20. Dezember 2010 - L 15 AS 317/10 B ER - (Bewilligungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2010).

    Hierauf hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. April 2011 (L 15 AS 101/11 B ER) hingewiesen.

  • SG Lüneburg, 24.11.2011 - S 46 AS 441/11
    Es ist nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner für die vorläufige Feststellung der Angemessenheitskosten in Ermangelung anderer verfügbarer Erkenntnismöglichkeiten auf die maximalen Werte des bundesweiten Heizspiegels für Wohngebäude mit einer Größe von 100 bis 250 qm, die auch die Heiznebenkosten mit einschließen (Beschluss des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 20. April 2011 - L 15 AS 101/11 B ER -), zurückgreift.
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